Die Präsidentin Prof.Dr. Carola Jungwirth erinnert an die große Verantwortung des Universitätsrats für die strategische Ausrichtung der Universität Passau: Diese Verantwortung reicht von der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und -präsidenten über die Gliederung der Hochschule in Fakultäten und Einrichtungen sowie Beschlüsse zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen bis hin zum Abschluss von Zielvereinbarungen. Die Präsidentin dankt dem Vorsitzenden des Universitätsrates Prof. Dr. Bernd Grottel und den weiteren Universitätsräten: „Sie haben sich vier und acht Jahre für die Universität Passau eingesetzt. Mit Ihrer Unterstützung haben wir die Universität in dieser Zeit stetig weiterentwickelt und konnten durch die Erhöhung der Drittmitteleinnahmen, den Aufstieg in nationalen und internationalen Rankings, die Neustrukturierung der Universität sowie den Zuwachs an Studierendenzahlen ihre Wettbewerbsfähigkeit sichtbar steigern. Diese Entwicklung ist auch Ihr Verdienst und ich bin Ihnen für Ihre Unterstützung bei diesen wichtigen Entwicklungen im Namen der gesamten Universität sehr dankbar.“ Prof. Dr. Bernd Grottel und Prof. Dr. Peter Steinbach waren vier Jahre lang Universitätsräte, Jan Aits und Dr. Roland Feucht haben das Gremium acht Jahre lang unterstützt.
Zwei Nachfolgerinnen für den Universitätsrat sind bereits vom Senat gewählt. Die Universität Passau freut sich, zwei renommierte Persönlichkeiten als Universitätsrätinnen gewonnen zu haben und diese nach der Bestellung durch den Staatsminister im Universitätsrat begrüßen zu können: Die Informatikprofessorin Prof. Dr. Ruth Breu von der Universität Innsbruck und die Lyrikerin Nora-Eugenie Gomringer, die seit 2010 das Internationale Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg als Direktorin leitet. Zwei weitere Persönlichkeiten werden im Wintersemester gemeinsam von der Universitätsleitung und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen, im Senat zur Wahl gestellt und nach der Wahl durch den Staatsminister für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt.
Der Universitätsrat besteht insgesamt aus zehn internen und zehn externen Mitgliedern. Die externen Mitglieder aus Wissenschaft und Kultur, insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis, werden vom Senat der Universität gewählt. Der Senat umfasst an der Universität Passau elf Mitglieder. Diese sind die Universitätsfrauenbeauftragte sowie zehn von den Universitätsangehörigen gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Die internen Mitglieder des Universitätsrats sind die zehn gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Senats. Die Universitätsfrauenbeauftragte nimmt an den Sitzungen des Universitätsrats teil, hat jedoch kein Stimmrecht in diesem Gremium.