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Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge

Für zahlreiche Masterstudiengänge an der Universität Passau sind Fremdsprachen­kenntnisse der Niveaustufen UNIcert® II/B2 oder UNIcert® III/C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Zulassungsvoraussetzung. Nachweise sind entweder im Studierendensekretariat oder per E-Mail bei Wolfgang Killer einzureichen. Es gelten folgende Richtlinien:

Fall ggf. Bedingungen Gültig als Nachweis für Niveau­­stufe
Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache Sie haben das Abitur oder einen BA-Abschluss in einem Land gemacht, dessen Sprache Zulassungsvoraussetzung für den angestrebten Masterstudiengang ist. Nehmen Sie Kontakt mit Wolfgang Killer auf.
Bachelor in Passau erworben

FFA Aufbaustufe wurde erfolgreich absolviert (Note mindestens „ausreichend“)

FFA Hauptstufe 1 wurde erfolgreich absolviert (Note mindestens „ausreichend“)

B2                                         

C1

Auslandssemester in der Ziel­sprache absolviert Mindestens 3 Fachlehr­veranstaltungen in der Zielsprache mit Abschlussprüfung (Note jeweils mindestens „ausreichend“) C1

Zertifikate nach dem europäischen Referenzrahmen

Typ/BezeichnungNiveau/Noteeurop. Referenz­rahmen

Cambridge ESOL
(English for Speakers of other Languages)

IELTS
(International English Language Testing System)

TOEFL ITP
(Test of English as a Foreign Language)

FCE1 (A-C)
CAE2 (A-B)

  5,5 - 6,5
        ab 7

 ab 543 (Silber)
 ab 627 (Gold)     

B2
C1

B2
C1

B2
C1

1FCE: First Certificate in English
2CAE: Certificate in Advanced English

Typ/BezeichnungGültig als Nachweis für Niveaustufe

DELF B2
(Diplôme d'Etudes en Langue Française)

DALF C1
(Diplôme Approfondi de Langue Française)

B2


C1

Typ/Bezeichnungeurop. Referenz­rahmen

CELI 5
(Certificato di Conoscenza della Lingua Italiana)
Erwerb in Italien (mind. 3-mon. Aufenthalt)

CILS 4
(Certificazione di Italiano come Lingua Straniera)
Erwerb in Italien (mind. 3-mon. Aufenthalt)

maximal C1

 

maximal C1

Typ/Bezeichnungeurop. Referenz­rahmen
DELE superior C1/C2
(Diploma de Español como Lengua Extranjera)
maximal C1

Bitte beachten Sie

  • DAAD-Sprachzeugnisse werden generell nicht anerkannt
  • Zertifikate, die älter als zwei Jahre sind, werden nicht mehr anerkannt

Internationale Studierende

Als internationale Bewerberin und internationaler Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss müssen Sie für die meisten Masterstudiengänge auch gute Deutschkenntnisse nachweisen.

Kontakt

Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

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